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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1994 - 8 B 2650/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungen für die Unterkunft; Sozialhilfemittel; Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Anordnungsgrund; Unangemessene Unterkunft
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 12.09.1994 - 2 L 1519/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1994 - 8 B 2650/94
Wird zitiert von ... (40)
- SG Düsseldorf, 19.01.2007 - S 28 SO 57/06
Sozialhilfe
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in sozialhilferechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in denen es um die vorläufige Gewährung der laufenden Unterkunftskosten geht, drohen dem betreffenden Antragsteller wesentliche Nachteile, wenn er darlegt und glaubhaft macht, dass er ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes ernsthaft mit der fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses und einer anschließenden Räumungsklage zu rechnen hat (LSG NRW Beschluss vom 2.11.2006 -L 20 B 209/06 AS ER- mit Verweis auf OVG NRW, Beschlüsse vom 12.12.1994 -8 B 2650/1994- und vom 21.3.1995 -24 B 679/95-;… ähnlich SG Düsseldorf Beschluss vom 23.8.2006, aaO; bestätigt durch das LSG NRW Beschluss vom 15.11.2006 -L 12 B 144/06 AS ER-).Da sich der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Kündigung ausspricht und Räumungsklage erhebt, wie auch die Durchführung des Räumungsprozesses der sozialgerichtlichen Einflussmöglichkeit entziehen, kann wirksamer vorläufiger Rechtsschutz im allgemeinen nur dadurch gewährleistet werden, dass der Hilfebedürftige in den Stand gesetzt wird, durch rechtzeitige Zahlung der nächst fälligen Miete überhaupt den Eintritt der Kündigungsvoraussetzungen zu vermeiden (SG Düsseldorf Beschluss vom 20.11.2006 -S 43 AS 129/06 ER- mit Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 12.12.1994, aaO und Beschluss vom 16.3.2000 -16 B 308/00-).
- SG Gelsenkirchen, 05.12.2016 - S 5 AS 3069/16 In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne deren Erlass nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - OVG NW -, Beschluss vom 12.12.1994, Az.: 8 B 2650/94, NWVBl. 1995, S. 140 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: L 9 B 102/07 AS ER, m.w.N.; Beschluss vom 15.02.2007, Az.: L 1 B 4/07 AS ER; Beschluss vom 27.03.2007, Az.: L 9 B 46/07 AS ER; Beschluss vom 16.04.2007, Az.: L 9 B 48/07 AS ER; Beschluss vom 06.10.2006, Az.: L 12 B 120/06 AS ER und Beschluss vom 15.01.2007, Az.: L 12 B 199/06 AS, jeweils m.w.N.), nicht hingegen bereits dann, wenn nicht ersichtlich ist, aus welchen Mitteln der nichtgedeckte Unterkunftsbedarf bestritten werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: L 9 B 102/07 AS ER, m.w.N.;… a. A.: Hessisches Landessozialgericht, a.a.O.).
In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne deren Erlass nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (LSG NRW, Beschluss vom 10.09.2014, Az.: L 7 AS 1385/14 B ER; Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 12.12.1994, Az.: 8 B 2650/94, NWVBl. 1995, S. 140 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: L 9 B 102/07 AS ER, m.w.N.; Beschluss vom 15.02.2007, Az.: L 1 B 4/07 AS ER; Beschluss vom 27.03.2007, Az.: L 9 B 46/07 AS ER; Beschluss vom 16.04.2007, Az.: L 9 B 48/07 AS ER; Beschluss vom 06.10.2006, Az.: L 12 B 120/06 AS ER und Beschluss vom 15.01.2007, Az.: L 12 B 199/06 AS, jeweils m.w.N.), nicht hingegen bereits dann, wenn nicht ersichtlich ist, aus welchen Mitteln der nichtgedeckte Unterkunftsbedarf bestritten werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 13.08.2007, Az.: L 9 B 102/07 AS ER, m.w.N.;… a. A.: Hessisches LSG, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 19 B 1774/98
Besuch einer ausländischen Schule; Ausnahmegenehmigung; Anspruch auf Erteilung; …
Ebenso: BVerwG, Beschluß vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl 1994, 118 (120), OVG NW, Beschluß vom 19. Januar 1994 - 6 B 3307/93 -, NWVBl 1994, 176 (176) und Beschluß vom 19. Dezember 1986 - 1 B 1160/86 -, NJW 1988, 89 (89), VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694 (694), m. w. N.; a. A.: BVerwG, Beschluß vom 16. August 1978 - I WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110 (112), OVG NW, Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, NWVBl 1995, 140 (141), m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1997 - 8 B 2097/96 Denn eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 3 VwGO dient allein der Sicherstellung wirksamen Rechtsschutzes, der zu gewährleisten ist, wenn anders dem jeweiligen Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten (oder anderen Rechten) droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 725/88 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 79, 69 = Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1989, 827; OVG NW, Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBL) 1995, S. 140; Beschluß vom 4. September 1997 - 8 B 538/97 -.
Auf dem Gebiet des Sozialhilferechts ist wirksamer Rechtsschutz unter Berücksichtigung der Aufgabe der Sozialhilfe - einer die Führung eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 BSHG), entgegenstehenden Notlage zu begegnen - zu gewähren, vgl. OVG NW, Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, aaO., 140; Beschluß vom 4. September 1997 -8 B 538/97 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00
Berücksichtigung eines qualifizierten Mietrückstandes als eine hinreichende …
Soweit in der vom Verwaltungsgericht angezogenen Entscheidung des OVG NRW vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, NWVBl. 1995, 140, ausgeführt wird, es müssten einerseits ohne die beantragte einstweilige Anordnung zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 554 BGB für eine fristlose Kündigung eintreten und andererseits eine Kündigung sowie das Gebrauchmachen von der Möglichkeit einer Räumungsklage ernsthaft zu erwarten sein, zwingt das - wie die weiteren Ausführungen des damaligen 8. Senats verdeutlichen - nicht zu einem Verständnis des Beschlusses, nach dem der Hilfesuchende stets zusätzlich zum bevorstehenden Eintritt der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit auch positive Anhaltspunkte für eine nachfolgende Kündigung und Räumungsklage glaubhaft machen müsse. - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2010 - L 12 AS 224/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne deren Erlass nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.1994, - 8 B 2650/94 -, NWVBl. - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2007 - L 1 B 4/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Beschluss vom 12.12.1994 - Az.: 8 B 2650/94, NWVBl. 1995, 140 ff.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Beschluss vom 10.01.2006 - Az.: L 20 B 73/05 SO ER; Beschluss vom 10.08.2006 - L 9 B 82 /06 AS ER; Beschluss vom 15.11.2006 - Az.: L 9 B 38/06 AS ER; Beschluss vom 18.01.2007 - Az.: L 7 B 2/07 AS ER; Beschluss vom 02.02.2007 - Az.: L 20 B 323/06 AS ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2010 - L 12 AS 223/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ein Anordnungsgrund regelmäßig dann gegeben, wenn der Hilfesuchende glaubhaft macht, dass ohne deren Erlass nach Ablauf des nächstfolgenden Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung des Mietzinses ernsthaft mit einer Kündigung oder einer Räumungsklage zu rechnen ist (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.1994, - 8 B 2650/94 -, NWVBl. - VG Gelsenkirchen, 09.07.2021 - 1 L 713/21
Beamtenrecht; Versetzung in den Dienstbereich eines anderen Dienstherrn eines …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, Leitsatz 3, BVerwGE 63, 110, 112; OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, NWVBl 1995, 140, 141, m.w.N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 29. September 2016 - 1 M 435/16 -, NVwZ-RR 2017, 318, 320. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 16 B 2700/04
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2000 - 16 B 308/00 -, FEVS 52, 24 = NWVBl 2000, 392, und vom 12. Dezember 1994 - 8 B 2650/94 -, NWVBl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 16 B 1578/04
Verpflichtung zur Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt i.H.v. 80 % des …
- VG Düsseldorf, 05.04.2000 - 20 K 8487/97
Kostenerstattung von Sozialhilfeaufwendungen wegen drohenden Verlusts der …
- SG Gelsenkirchen, 21.08.2019 - S 50 AS 2089/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - L 9 B 46/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 16 B 2354/04
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bei Mittellosigkeit des Hilfe Suchenden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2004 - 16 B 839/04
Sozialhilferechtlicher Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1997 - 8 B 2944/96
Anspruch auf die vorläufige Gewährung von Leistungen aus Sozialhilfemitteln ; …
- SG Düsseldorf, 31.07.2007 - S 43 AS 185/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2002 - 16 B 145/02
Voraussetzungen der Übernahme laufender Unterkunftskosten durch einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 16 B 1659/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zulassung einer Beschwerde im …
- OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 12 M 5666/97
Zulassung der Berufung; Berufung; Sozialhilfe; Mietvertrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1997 - 8 B 3142/96
Anspruch auf Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ; Anforderung an die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1996 - 8 B 2261/96
Asylberechtigter; Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1996 - 8 B 1179/96
Anspruch auf Übernahme von anteiligen Unterkunftskosten einer gemieteten Wohnung …
- VG Aachen, 26.11.2009 - 9 L 443/09
Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Verbot der Erwerbstätigkeit, …
- SG Düsseldorf, 20.11.2006 - S 43 AS 129/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Gelsenkirchen, 07.05.2004 - 11 L 621/04
Ausgestaltung des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung der …
- VG Gelsenkirchen, 15.04.2004 - 17 L 791/04
Voraussetzungen der Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; …
- VG Gelsenkirchen, 21.10.2003 - 11 L 1581/03
Anspruch auf laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem …
- VG Gelsenkirchen, 15.07.2003 - 17 L 1582/03
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2001 - 17 L 979/01
Zeitpunkt der Erhebung eines Rechtsschutzgesuchs ; Anspruch auf Sozialhilfe
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2000 - 11 L 729/00
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei ausreichender Erfolgsaussichten der …
- VG Gelsenkirchen, 28.05.2004 - 11 L 1019/04
Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft; Räumungsklage; Anordnungsgrund; …
- VG Münster, 03.04.2003 - 5 L 348/03
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Beanspruchung laufender …
- VG Gelsenkirchen, 25.09.2001 - 17 L 1669/01
Anforderungen an das Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung …
- VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 24 B 679/95
Unterkunft; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Zahlung des Mietzinses; …
- VG Gelsenkirchen, 01.09.2004 - 17 L 1840/04
Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung laufender Kosten für die Unterkunft …
- VG Gelsenkirchen, 21.10.2002 - 17 L 1851/02
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2000 - 11 L 2458/00